Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Vermietgeschäft der Firma PComplett

1. Vertragsgegenstand

Die Vermietung erfolgt lediglich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenstand sind die in dem Mietlieferschein im einzelnen aufgeführten Geräte.

2. Mietzeit

Die Mietzeit wird nach Tagen / Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Gerä- te am Verwendungsort; sie endet mit dem Eintreffen der Geräte beim Vermieter; hierzu zählt auch die Übergabe bei Abholung. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter ohne Verschulden des Vermieters über die ursprünglich vorgesehen Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.

3. Versand, Gefahrtragung

Ein etwaiger Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Mieters ab Lager des Vermieters bzw. Lager des Vorlieferanten des Vermieters. Falls der Versand ohne Verschulden des Vermieters unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Mieter über. Die Gefahrtragung für zurückgeschickte Ware liegt ebenfalls beim Mieter bis zum Eingang beim Vermieter. Der Vermieter haftet für ein Auswahlverschulden hinsichtlich des Verfrachters nur bei grober Fahrlässigkeit. Die Wahl der Versandart steht dem Vermieter frei, sofern nicht eine ausdrückliche Weisung des Mieters vorliegt. Der Vermieter kann nach eigenem Ermessen eine Transportversicherung für Rechnung des Mieters abschließen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nur bei schriftlicher Anweisung durch den Auftraggeber.

4. Geräteversicherung

Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust zu schützen, ist eine entsprechende Schadenversicherung durch den Mieter abzuschließen. Eine Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vermerkt. Der Vermieter bietet im Rahmen eines Elektronik-Rahmenversicherungsvertrages eine Versicherung an.

5. Gebrauch der Mietsache

Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen und alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbundenen Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen.

Die heutige Generation Plasma-Bildschirme ist empfindlich gegen- über stehenden Bildern; es besteht die Gefahr, daß sich stehende Bilder 'einbrennen'. Ein eingebranntes Bild wird als Totalschaden gewertet. Die Plasma-Bildschirme sind stets aufrecht zu lagern/transportieren. Kippen und Legen kann zu Schäden führen! Eine Wandmontage muß stabil ausgeführt sein, da die PlasmaDisplays bis zu 70Kg wiegen können.

6. Gewährleistung

Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsachen entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

7. Haftung des Mieters

Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsachen entstehen. Der Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Fall eines Totalschadens hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen. Alle Schäden hat der Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat oder nicht. Hierzu gehören auch Schäden, die durch unsachgemäße Montage entstehen, unabhängig davon durch wen die Montage erfolgte. Im Schadensfall ist PComplett berechtigt zum Schadensausgleich die ggf. vorhandenen Kreditkartendaten zur Abbuchung des Schadensausgleichsbetrages zu nutzen. Alternativ kann eine Begleichung in bar erfolgen.

8. Preise, Zahlungen

Maßgeblich sind grundsätzlich die Preise des letzten spezifischen Angebots des Vermieters, falls nicht anders vereinbart. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise gelten ab Lager, Aufwendungen für Fracht, Verpackung, Versicherung etc. sowie Installationen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Vereinbarung von frachtfreien Lieferungen sind Rollgelder und Zustellgebühren ab Empfangsstation des Mieters von diesem zu tragen. Die Entgegennahme von Schecks gilt stets nur zahlungshalber. Wechsel werden nicht angenommen. Rechnungsbeträge für Vermietungen sind zahlbar sofort rein netto Kasse.

9. Stornierung

Bei Stornierung einer Anmietung bis zu 10 Tagen vor dem Zeitpunkt des beabsichtigten ersten Miettages entstehen für den Mieter keine Kosten. Erfolgt sie später, betragen die fälligen Stornierungskosten:
Bis 2 Tage vor Mietbeginn 25 %
Weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn100 %

10. Sicherheitsleistung

Die Firma PComplett hat das Recht, Mietvorauszahlungen, Kautionsleistungen oder Bereitstellung einer Bankbürgschaft bis zur Höhe des Wertes der Mietsache zu verlangen. Der Mieter ist verpflichtet, die Eigentumsrechte von PComplett an der Mietsache zu wahren. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitervermietung an Dritte.

11. Lieferung

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus vom Vermieter zu vertretenen Umständen unmöglich und ist eine Verschiebung des Beginns der Mietzeit für den Mieter nachweislich ohne Interesse, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter – unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

Bei Lieferung durch den Vermieter geht die Gefahrtragung bei Lieferung auf den Mieter über.

12. Rückgabe der Mietsache

Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Dies geschieht durch Versand oder durch vereinbarte Abholung. Die Abholung erfolgt durch Mitarbeiter des Vermieters unter Vorlage eines Abholscheines. Mit der Abzeichnung des Abholscheines durch einen Mitarbeiter von PComplett geht die Gefahrtragung wieder auf den Vermieter über.

13. Verspätete Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche vom Vermieter für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

14. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gewährleistung ist Hannover. Gerichtstand ist soweit gesetzlich zulässig, Hannover. Es gilt deutsches Recht. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unzulässig ist, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die unzulässige Bestimmung ist insoweit unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts durch eine zulässige zu ersetzen. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.